Kreisversammlungen 2004
In den Kreisversammlungen im März und April 2004 fanden die Wahlen der Kreisvorsitzenden statt. Alle bisherigen Vorsitzenden wurden bei den bisherigen Wahlen bestätigt, lediglich bei den Stellvertretern gab es einige Änderungen. Die noch ausstehenden Versammlungen für die Landkreise Soltau-Falligbostel und Harburg finden am 20. April bzw. 03. Juni 2004 statt.
Über aktuelle Themen und Sachstände informierte GVN-Bezirksgeschäftsführer Werner Tangermann die Teilnehmer. Aus dem Bereich "Steuerrecht" wurde insbesondere auf die Vorschriften zur Rechnungserstellung hingewiesen. Danach ist der Rechnungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn alle vorgeschriebenen Angaben in der Rechnung enthalten sind. Lediglich bis zum 30.06.2004 werden vom Finanzamt die Rechnungen nicht moniert, die nach den bis zum 31.12.2003 geltenden Bestimmungen erstellt wurden.
Wahlergebnisse:
Landkreis Celle Rüdiger Schindel, Celle Armin Klein, Celle
Landkreis Lüchow-Dannenberg: Heinz Irro, Lüchow Michael Mahlke, Lüchow
Landkreis Uelzen Manfred Timm, Bad Bodenteich Jörg Süßmilch, Uelzen
Landkreis Gifhorn Klaus Asche, Gifhorn Thomas Schreinecke, Wesendorf
Wolfsburg Manfred Blank, Wolfsburg
Landkreis Lüneburg Ute Frick, Tespe Wilhelm Menke, Lüneburg
Ein weiteres Themenfeld war die EU-Osterweiterung zum 1. Mai des Jahres. 10 neue Beitrittsstaaten werden die EU um 1/3 der Fläche und um 1/5 der Bevölkerung vergrößern, das Sozialprodukt wird aber nur um 10 % steigern. Durch die Erweiterung der EU wird eine Zunahme des Schwerverkehrs um 64 % auf Deutschlands Straßen prognostiziert, damit werden Staus vorprogrammiert sein. Insbesondere für den Bereich Lüneburg-Wolfsburg sei daher der möglichst schnelle Bau der A 39 als weitere Nord-Süd-Verbindung dringend erforderlich. Kabotagefreiheit, der Einsatz von Personal aus den Beitrittsstaaten und die Dienstleistungsfreiheit waren weitere Themenbereiche, die teilweise heftig diskutiert wurden.
Das gleiche galt für den Bereich "EU-Arbeitszeitrichtlinie". Danach darf die wöchentliche Arbeitszeit höchstens 48 Stunden betragen, eine Verlängerung bis auf 60 Stunden ist nur möglich, wenn im Wochendurchschnitt die 48 Stunden nicht überschritten werden. In einem EuGH-Urteil betreffend der Arbeitszeit von Krankenhausärzten wurde festgestellt, daß Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten gelten. Bei der entsprechenden Umsetzungen in der Novelle zum deutschen Arbeitszeitgesetz wurden die Besonderheiten bei Einsatz von fahrendem Personal nicht berücksichtigt. Durch die gemeinsame Anstrengung aller Verkehrsverbände konnte erreicht werden, daß eine Übergangsregelung bis Ende 2005 es den tarifgebundenen Unternehmen gestattet, sich weiterhin auf die Bestimmungen der Tarifverträge zu berufen. Zumindest bis Ende 2005 ist für diese Unternehmen - und damit für die dem GVN-Tarifvertrag unterworfenen - ein unveränderter Fahrer- und Fahrzeugeinsatz möglich.
Weitere Themen in allen Kreisversammlungen waren die geplante Mauteinführung zum 1.1.2005 (?), die digitalen Fahrtenschreiber und Fahrer-Chipkarten sowie das gemeinsame Positionspapier der privaten Verkehrsverbände zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung.
Im Bereich Taxi und Mietwagen wurden über die Auswirkungen der Gesundheitsreform und das Verhalten der Krankenkassen diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht. Gast der Versammlung in Lüneburg war Andrea Schröder-Ehlers, Leiterin des Fachbereiches Umwelt, Sicherheit und Verkehr der Stadt Lüneburg, die den Teilnehmern Fragen vom Stand der Planung der A 39 bis hin zur Gestaltung von Taxiplätzen beantwortete.
 
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update Gunther Zimmermann 18.02.10
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