Digitaler Tachograph – Tipps für die Praxis Gemeinsame Infoveranstaltung mit der IHK
Am 20. März 2006 fand im Vortragssaal der IHK Lüneburg-Wolfsburg eine gemeinsame Infoveranstaltung des Verbandes und der Kammer zum digitalen Tachographen statt. Armin Klein, Geschäftsführer der Sigismund Klein Spedition und Mitglied des IHK-Verkehrsausschusses, führte in das Thema ein und konnte knapp 100 Anwesende begrüßen.
Moderiert durch Martin Exner, Leiter der Standortpolitik der IHK standen GVN-Landesgeschäftsführer Gerhard Ibrügger, Uwe Ollesch, Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, und Laars Gerstenkorn, Leiter der Führerscheinstelle im Landkreis Lüneburg, den Teilnehmern zur Beantwortung anfallender Fragen zur Verfügung. Gerhard Ibrügger stellte in seinem ausführlichen Vortrag nicht nur die Funktion- und Bedienweise der Geräte vor, sondern gab auch Hinweise zum Einbau, Umbau bzw. zur Nachrüstung der Geräte. Insbesondere verwies er darauf, daß eine generelle Nachrüstpflicht nicht vorgesehen sei. Ein Austausch sei nur erforderlich, wenn sowohl der Geber als auch der analoge Tachograph defekt seien. Schwierigkeiten in der Praxis erwarte er bei Fuhrparks, in denen analoge und digitale Geräte im Einsatz seien. Nach derzeitigem Stand müßten in diesem Fall an den Tagen, an denen das Fahrzeug mit analogem Tacho gefahren werde, nicht nur die Tachoscheiben der laufenden Woche und der letzten 15 Tage zuvor, sondern auch die Ausdrucke des digitalen Gerätes zusätzlich zur Fahrerkarte mitgeführt werden.
Unbedingt sei zu beachten, daß mit Einführung des Digitalen Tachographen im Mai 2006 die Mitführpflicht der Schaublätter geändert werde und ab dem Einführungstermin neben den Scheiben der laufenden Woche die Scheiben der letzten 15 Tage zuvor mitgeführt werden müsse. Ab 2008 seien dann neben der laufenden Woche die Scheiben der letzten 28 Tage mitzuführen. Fahrer, die im Besitz einer Fahrerkarte sind, hätten diese mitzuführen, auch wenn Sie nur Fahrzeuge mit analogem Gerät fahren würden.
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update Gunther Zimmermann 18.02.10
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