Fachgruppenversammlung Taxi und Mietwagen in Celle
Am 12. Oktober 2006 fand in der „Waldgaststätte Alter Kanal“ in Celle eine Fachgruppenversammlung Taxi und Mietwagen statt. Martin Fündeling konnte zu dieser Veranstaltung über 30 Unternehmer, aus dem Vorstand der Fachvereinigung Michael Müller sowie Landesgeschäftsführer Hartmut Knaack begrüßen. Er gab einen Überblick über die bezirklichen Aktivitäten und hob hier insbesondere die „Schutzengel-Aktion“ des Landkreises Soltau-Fallingbostel hervor. Es wäre wünschenswert, so Fündeling, daß diese Aktion auch von anderen Landkreisen übernommen würde. Im Bezirk seien für die Bereiche Celle, Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Gifhorn und Wolfsburg die Entgeltvereinbarungen mit den Krankenkassen gekündigt worden. Der Vertrag Celle enthalte eine Preisanpassungsklausel, ab dem 1. Oktober könnten daher für Ortsfahrten in Celle und Bergen 7,47 EURO (für die anderen Orte 6,57 EURO) berechnet werden.
Krankenfahrten – GVN-Rahmenvertrag vorteilhaft Über den Stand der Verhandlungen mit den Krankenkassen berichtete Michael Müller. Insbesondere bei den Entgelten sei die Situation unbefriedigend. Trotz dieser Einschränkung müsse man aufgrund des bestehenden Rahmenvertrages mit den Krankenkassen von einer „heilen Welt“ in Niedersachsen sprechen. Durch die Geschlossenheit des Gewerbes sei durch den Rahmenvertrag eine Ausschreibung verhindert worden. Einige Kritiker forderten vom GVN, keinen Vertrag mit den Krankenkassen zu schließen, um dann nach dem Taxitarif abzurechnen. Sie verwiesen dabei auf Stuttgart, wo Krankenfahrten zum Taxitarif abgerechnet werden. Eine Überprüfung habe ergeben, so Michael Müller, daß in Stuttgart zwar keine Sonderabmachung existiere, dafür die Taxis aber auch keine Serienfahrten mehr durchführten. Fahrten zur Dialyse bzw. Strahlen- oder Chemotherapie seien wie alle Serienfahrten ausschließlich für Mietwagenunternehmer ausgeschrieben worden und an die günstigsten Anbieter vergeben worden. Taxiunternehmer aus Stuttgart hätten reagiert, in dem sie Mietwagengenehmigungen beantragt hätten. Dieses könne nicht Ziel in Niedersachsen sein.
Mit den Krankenkassen habe man für die Stader Bereiche sowie für Lüneburg und Wolfsburg eine Erhöhung zwischen 1 und 3 Cent für die Zeit bis Ende dieses Jahres vereinbart. In dieser Zeit werde die Kasse  Vergleichsrechnungen zwischen den jetzigen Vereinbarungen und der angestrebten Besetztkilometer-Regelung durchführen. Die Umstellung solle kostenneutral erfolgen, in den Verträgen sei weiter vereinbart, daß Kosten- und Mehrwertsteuererhöhung Berücksichtigung finden sollen. Die Umstellung könne zu Verwerfungen im ländlichen Bereich führen. Neue Vereinbarungen würden erst nach Zustimmung der örtlichen Unternehmen geschlossen werden, versicherte Michael Müller den Teilnehmern.
Die Einwände der Unternehmen zeigten, daß eine Umstellung auf Besetztkilometer in einigen Bereichen nicht unproblematisch ist. Insbesondere lange Anfahrten und kurze Beförderungsstrecken ohne Ausweichmöglichkeiten auf andere Unternehmen führten in einigen Fällen dazu, daß kein Unternehmen diese Fahrten durchführen würde. Weiter kritisiert wurde die Zahlungsfrist der Krankenkassen. Michael Müller forderte die Teilnehmer auf, hier konkrete Angaben mit Rechnungsdatum, Betrag, Versand der Rechnung und Zahlungseingang an die Bezirksgeschäftsstelle zu geben. Nur mit diesen Angaben sei es möglich, bei den Krankenkassen auf Einhaltung zu drängen. Die neue Gesundheitsreform sei nur ein Lippenbekenntnis, der Verband werde über seine Internetseiten über den Fortgang informieren.
Neue Gesetze - GVN-Infos zu AGG Hartmut Knaack informierte die Teilnehmer über neue Gesetze, Urteile oder Veränderungen. Zu dem Urteil „Minijobs“ empfahl er den Unternehmen, sich vom Mitarbeiter unterschreiben zu lassen, daß keine weiteren Arbeitsverhältnisse vorliegen. Weiter ging er auf das AGG ein und verwies auf die Infoveranstaltungern des GVN zu diesem Thema. Die erfolgte Änderung des PBefG sähe eine drastische Anhebung der Bußgelder vor, die Genehmigungsdauer der Taxi- und Mietwagengenehmigungen betrage neu 5 Jahre. Dieses gelte jedoch nicht für die bereits erteilten Genehmigungen, sondern erst bei Verlängerung. Weiter verwies er auf Änderungen im Umsatzsteuerrecht. Im Taxibereich bliebe es bei 7 % (für Fahrten innerhalb der Gemeinde bzw. bis 50 km Beförderungsstrecke), Mietwagenfahrten müßten ab dem 1.1.2007 mit 19 % abgerechnet werden. Eine Ausnahme gäbe es für Fahrten in der Silvesternacht. Hier dürfte bei Barfahrten während der gesamten Schicht der alte Steuersatz zugrunde gelegt werden. Auch die Versicherungssteuer betrage ab 2007 19 % und bringe eine echte Kostensteigerung. Der Betrag für Kleinbetragsrechnungen werde ab dem 1.1.2007 auf 150,00 EURO erhöht, bis zu diesem Betrag reiche im nächsten Jahr die Angabe des Mehrwertsteuersatzes.
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update Gunther Zimmermann 18.02.10
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