Bezirksgruppe
Lüneburg-Wolfsburg
Aktuell

Gespräche am Runden Tisch

Am 24. November 2006 fanden im Hotel Deutsches Haus in Gifhorn die „Gespräche am Runden Tisch“ statt. Seit 40 Jahren, Bezirksvorsitzende Bernd Hansmann, finde der Gedankenaustausch mit Behördenvertretern über gegenwartsbezogene und zukunftsweisende Themen in der Bezirksgruppe Lüneburg-Wolfsburg statt. Neben den Vertretern der Polizeidirektion Lüneburg, der Gewerbeaufsichtsämter Braunschweig, Celle und Lüneburg, der IHK Lüneburg-Wolfsburg, ver.di sowie der SVG konnte Bernd Hansmann in diesem Jahr erstmalig auch Regierungsdirektorin Marianne Heesing (BAG Hannover), Polizeivizepräsidentin Heike Fischer (Polizeidirektion Braunschweig) und Vertreter der Straßenverkehrsämter aus den Landkreisen Lüneburg, Soltau-Fallingbostel, Uelzen und der Stadt Wolfsburg begrüßen.

Uwe Ollesch vom Gewerbeaufsichtamt Lüneburg berichtete über erste Erfahrungen mit dem Digitalen Tachographen. Vom GAA Lüneburg seien bisher lediglich 153 Unternehmer- und 15 Werkstattkarten ausgegeben worden, noch könne aufgrund der geringen Kontrollen von Fahrzeugen mit Digitalem Tachographen nicht von ersten Erfahrungen gesprochen werden. Innerhalb der ersten sieben Monate nach Einführung sei beim GAA Lüneburg nur eine Kontrollmitteilung eingegangen. Weiter wies Ollesch darauf hin, daß es innerhalb der EU gravierende Unterschiede bei der Bemessung des Bußgeldes gebe und Deutschland hier am unteren Ende zu finden sei. Im Gegensatz dazu sei die Kontrolldichte mit 2,5 bis 3 % weit über dem EU-Durchschnitt. Nach einer Vorgabe der EU müsse erst am 1.1.2010 eine Überwachungsquote von 3 % erreicht werden. Die Zahl der Betriebskontrollen werde steigen weiter. Bei Über- bzw. Unterschreitung der Lenk- und Ruhezeiten von über 20% müsse von einem schweren Verstoß gesprochen werden, dieser könne zu Betriebskontrollen führen.

Zur Frage „Braucht das Taxigewerbe noch einen Ordnungsrahmen?“ hielt der Fachgruppenvorsitzende Martin Fündeling das Eingangsstatement. Das Inhaber geführte Gewerbe mit 53.000 Fahrzeugen bundesweit sei klein- und mittelständisch strukturiert und erbringe seine Dienstleistung mit hohem persönlichen Engagement. Es sei dringend geboten, gerade die Auflagen im ÖPNV strikt zu kontrollieren. Neben dem Sicherheitsaspekt gehe es um die Vermeidung volkswirtschaftlicher Schäden. Die konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sei wesentlich sinnvoller als nachgelagerte Betriebsprüfungen oder gar Razzien. Momentane Einsparungen im Personalbereich zu Lasten der Kontrollen seien nicht sinnvoll. Die bei Razzien – letztendlich mit wesentlich mehr Personalaufwand - festgestellten Verstöße mit Bußgeldern im fünfstelligen Bereich führten oft nur zur Insolvenz der betroffenen Unternehmer, zeitnahe, kontinuierliche Kontrollen schützten dagegen die ehrlich arbeitenden Unternehmer vor illegalem Wettbewerb und verringern damit den volkswirtschaftlichen Schaden erheblich. Der Ordnungsrahmen in seiner Gesamtheit sichere die Funktionsfähigkeit eines privaten Gewerbes, das öffentliche Aufgaben wahrnehme. Kein anderes Verkehrsangebot böte Dienstleistungen in einem so schwierigen sozialpolitischen Umfeld.

Über die Erfahrungen der Regionalen Kontrollgruppe berichtete PHK Gerhard Schmidt von der Polizeidirektion Lüneburg. Diese Gruppe führe Schwerpunktkontrollen des Güter- und des gewerblichen Personenverkehrs durch und bereite Großkontrollen vor, ca. 90 Polizeibeamte/Innen seien im Einsatz. Im „Transportmonitoring“ würden in Zusammenarbeit mit anderen Behörden (BAG, GdV, Gewerbeaufsicht, Bundesagentur für Arbeit, Zollämter, Berufsgenossenschaft, Feldjäger, Fachbehörden für Abfall, Tierschutz- und Lebensmitteltransport) planmäßig Großkontrollen zu bestimmten Schwerpunkten vorbereitet, z.B. Überladung, Gefahrgut, Erkennen technischer Mängel, Sonntagsfahrverbot/Ferienreiseverordnung, GüKG, Ladungssicherung, Sozialvorschriften/EG-Kontrollgeräte/Fälschung technischer Aufzeichnungen/Manipulation, Tiertransporte oder gewerbliche Personenbeförderung. So hätten bei einer Kontrolle des Sonntagsfahrverbotes an einem Tag im September 2006 die Fahrer von 84 kontrollierten Fahrzeugen lediglich in 29 Fällen eine Ausnahmegenehmigung vorlegen können. Besonders aufgefallen sei ein Sattelzug aus Estland, der mit laufendem Kühlaggregat als „verderbliche Ware“ Stahlprofile transportierte.

Der Leiter der GVN-Rechtsabteilung, RA Benjamin Sokolovic, stellte in einem Kurzreferat das „Allgemeine Gleichbehandlungsgestz (AGG) vor und zeigte abschließend am Beispiel einer Musterannonce die möglichen Fehler auf. Viele Gespräche nach Ende des offiziellen Teils zeigten, daß dieser Meinungsaustausch bei Behördenvertretern und Unternehmern Anklang findet.




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update Gunther Zimmermann 18.02.10