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Lüneburg-Wolfsburg
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Gemeinsame Kreisversammlung Gifhorn und Wolfsburg
Karl-Klaus Asche und Manfred Blank als Vorsitzende bestätigt

Am 15. Februar 2007 fand im Hotel Deutsches Haus in Gifhorn eine gemeinsame Unternehmerversammlung der Kreise Gifhorn und Wolfsburg statt. Die Einladung war auf große Resonanz gestoßen, Karl-Klaus Asche und Manfred Blank konnten knapp 50 Teilnehmer begrüßen.

Neben der Wahl der Kreisvorsitzenden und ihrer Vertreter standen Arbeitszeit und die Änderungen der Lenk- und Ruhezeiten ab dem 11. April 2007 im Mittelpunkt der Veranstaltung. Gewerbehauptsekretär Jürgen Jockwer vom Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig informierte die Teilnehmer über die eintretenden Neuerungen. Bereits zum September des letzten Jahres seien die Änderungen des deutschen Arbeitszeitrechtes in Kraft getreten. Für Kraftfahrer sei in § 21 a die Arbeitszeit neu geregelt. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit betrage 60 Stunden, im Durchschnitt von 4 Monaten dürfe sie aber nicht über 48 Stunden liegen. Bereitschaftszeiten zählten dann nicht zur Arbeitszeit, wenn der Fahrer im Voraus die Dauer der Wartezeit kenne. Vorrang habe aber die EU-Verordnung 3820/85.

Diese werde ab dem 11.04.2007 durch die EU-Verordnung 561/2006 ersetzt, die geringe Änderungen mit sich bringe. So könne die 45-minütige Lenkzeitunterbrechung nicht mehr in 3 Abschnitte von 15 Minuten aufgeteilt werden. Ab April müsse bei Aufteilung die erste Unterbrechung 15 Minuten, die zweite Unterbrechung 30 Minuten betragen. Die tägliche Lenkzeit bleibe bei 9 Stunden, zwei mal pro Woche seien max. 10 Stunden zulässig. Die wöchentliche Lenkzeit werde mit max. 56 Stunden festgesetzt, pro Doppelwoche dürften wie bisher höchstens 90 Stunden gelenkt werden. Die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden dürfe ohne Ausgleich dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten auf 9 Stunden verkürzt werden. Bei einer Aufteilung der Ruhezeit seien insgesamt 12 Stunden vorgeschrieben, die erste Ruhezeit müsse mindestens 3 Stunden, die zweite Ruhezeit mindestens 9 Stunden betragen. Bei Mehrfahrerbetrieb müsse die Ruhezeit mindestens 9 Stunden innerhalb eines 30-Stunden Zeitraumes betragen. Die wöchentliche Ruhezeit von weiterhin 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit könne auf 24 Stunden verkürzt werden, wenn innerhalb von 2 Wochen 2 Ruhezeiten von 45 Stunden oder bei Ausgleich innerhalb von 3 Wochen eine Ruhezeit von 45 Stunden zuzüglich einer Ruhezeit von 24 Stunden eingelegt worden sei. Eine wichtige Änderung sei auch, daß die wöchentliche Ruhezeit nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen sei, Ausnahmen gäbe es auch im Personenverkehr nicht mehr. Im Anschluß an sein Referat stand Jürgen Jockwer den Teilnehmern Rede und Antwort.

Bei den Wahlen wurden für den Landkreis Gifhorn Karl-Klaus Asche als Vorsitzender und Thomas Schreinecke als Stellvertreter einstimmig wieder gewählt. Manfred Blank wurde ebenfalls in seinem Amt als Kreisvorsitzender Wolfsburg bestätigt, als neue Stellvertreterin wurde Rita Krumm gewählt.

Wie in den vergangenen Jahren zeigte sich nach Schluß der Versammlung der besondere Zusammenhalt der Unternehmer aus den Kreisen Gifhorn und Wolfsburg. Bis Mitternacht wurde in gemütlicher Runde bei Wein, Bier oder Wasser weiter diskutiert und geklönt.




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update Gunther Zimmermann 01.03.11