Bezirksgruppe
Lüneburg-Wolfsburg
Aktuell

Infoveranstaltung Berufskraftfahrerqualifizierung
Klönabend mit Vorstandsmitgliedern in Lüneburg

Zur Informationsveranstaltung Berufskraftfahrerqualifizierung konnte GVN-Bezirksgeschäftsführer Werner Tangermann am 25. Januar 2008 rund 25 Teilnehmer im „Adlerhorst“ begrüßen.

Umfassend informierte Werner Feldmann vom Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen (BVN) die Teilnehmer über die kommende Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung der „EU-Kraftfahrer“. Die EU-Richtlinie ist mit dem „Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr“ in deutsches Recht übernommen worden. Gleichzeitig mit dem Gesetz sind zum 1. Oktober 2006 die Berufskraftfahrer-Qualifizierungsverordnung und eine Änderung der Fahrerlaubnisordnung in Kraft getreten.

Anspruchsvolle Bkf-Ausbildung
Wird der Führerschein der Klasse D bzw. DE ab dem 10.09. diesen Jahres bzw. C, C1 oder CE ab dem 10.09.2009 erworben, reicht dieser nicht mehr aus, um gewerblich tätig zu werden. Neben der Ausbildung zum Berufskraftfahrer besteht für Führerscheininhaber die Möglichkeit, mit einer theoretischen und praktischen Prüfung die Kenntnisse nachzuweisen. Eine Schulung ist nicht obligatorisch vorgesehen. Bedingt durch den Prüfungsumfang, der fast dem der BKF-Ausbildung entspricht, wird es für den Großteil der Prüflinge sehr schwer sein, zu bestehen. Eine weitere Möglichkeit der Fahrerqualifikation besteht mit der „Beschleunigten Grundqualifikation“. Bei dieser sind 140 Zeitstunden Unterricht obligatorisch, davon müssen 10 Fahrstunden auf einem Prüfungsfahrzeug stattfinden. Die Kenntnisse müssen in einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK nachgewiesen werden.

Weiterbildung auch für „Alte Hasen“
Viele Fragen hatte Werner Feldmann in dem Teil „Weiterbildung“ zu beantworten. Heute bereits eingesetzte Kraftfahrer besitzen Besitzstandsschutz, sie müssen aber bis zum 09.09.2013 (Klasse D) bzw. 09.09.2014 (Klasse CE) nachweisen, daß sie eine Weiterbildung von 5 x 7 Zeitstunden absolviert haben. Nur unter diesen Voraussetzungen bekommen sie die Schlüsselnummer 92 in ihrem Führerschein eingetragen. Ohne Eintrag dieser Schlüsselnummer sind gewerbliche Transporte ab dem 10.09.2013 bzw. 2014 gewerbliche Transporte nicht mehr durchführbar. Eine Ausnahme besteht lediglich bei Führerscheininhabern, deren Fahrerlaubnis zwischen dem 10.09.2013 und dem 09.09.2015 (Klasse D) bzw. 10.09.2014 und 09.09.2016 (Klasse CE) verlängert werden muß. In diesen Fällen reicht der Nachweis der Weiterbildung bis zum 09.09.2015 bzw. 2016.

Werner Feldmann warb für die Ausbildung von Berufskraftfahrern und wies ausdrücklich darauf hin, daß entsprechende Ausbildungsbetriebe auch die Weiterbildung durchführen dürfen. Weitere Ausbildungsstätten sind Fahrschulen, die die Klassen CE und D schulen, und Bildungseinrichtungen, die bisher bereits zum Berufskraftfahrer umgeschult haben.

Nach ausgiebiger Diskussion nutzten viele Teilnehmer die Gelegenheit, mit den anwesenden Vorstandsmitgliedern Martin Fündeling, Wolfgang Hiller, Jörg Süßmilch, Ute Frick, Burghard Unglaube, Ralf Schumacher und Ulf Tillmann bzw. Bezirksgeschäftsführer Werner Tangermann Neuigkeiten auszutauschen oder auf Besonderheiten hinzuweisen.




| Aktuell | Kontakt | Über uns | Vorstände |

update Gunther Zimmermann 18.02.10