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Fachgruppenversammlung Taxi/Mietwagen in Celle

Bei der Fachgruppenversamlung Taxi und Mietwagen am 20. Mai 2008 im Restaurant „Altes Schützenhaus“ in Celle konnte Vorsitzender Martin Fündeling als Gaste Axel Güldenpfenning von der BGF, aus dem GVN-Fachvereinigungsvorstand Michael Müller und Michael Frenzel sowie den Landesgeschäftsführer Hartmut Knaack begrüßen. Martin Fündeling berichtete über bezirkliche Aktivitäten und seine Vorstandsarbeit, Bezirksgeschäftsführer Werner Tangermann gab einen Überblick über den Stand der Erhöhungsanträge der Taxitarife in Lüneburg und Celle.

Michael Müller gab einen Überblick über die Verbandsarbeit auf Landes- und Bundesebene. Liberalisierung werde überall groß geschrieben, Beispiele dafür seien z.B. die Diskussionen um die Taxifarbe oder die beabsichtigte Abschaffung der Ortskundeprüfungen. Wichtig seien für das Gewerbe die Qualität der Dienstleistung und der Service. Mit fortschreitender Liberalisierung würden diese Punkte in Frage gestellt werden. Politische Kontakte würden verstärkt und Gespräche im Ministerium geführt. Die Abrechnung per DTA im „Übungssandkasten Niedersachsen“ sei aufgrund meist unvollständiger Angaben durch Krankenhäuser oder Ärzte kaum durchführbar, auch hier stünden weitere Gespräche an. Ein weiteres wichtiges Beschäftigungsfeld sei, wirtschaftliche Vorteile für die Mitglieder zu erreichen. Dieses erfolgte einerseits durch lukrative Rahmenverträge, wie z.B. mit T-Mobill oder durch die Mehrwertmitgliedschaft. Jedes Mitglied, das den Fragebogen zurückgesandt habe, sei damit automatisch sowohl in der Betriebs- als auch der Güterschadenhaftpflicht  abgesichert.

Michael Frenzel informierte die Teilnehmer über das veränderte Arbeitszeitgesetz. Er wies darauf hin, daß ohne schriftliche Vereinbarung eine Arbeitszeit von 8 Stunden pro Werktag, also maximal 48 Stunden pro Woche gelte. Diese könne nur verlängert werden, wenn im Arbeitsvertrag auf den geltenden Manteltarifvertrag des privaten Verkehrsgewerbes hingewiesen werde. Hartmut Knaack ergänzte, daß es bereits Kontrollen des Gewerbeaufsichtsamtes gegeben habe.

Heftig diskutiert wurde über die DTA-Abrechnungen für die AOK. Bedingt durch die Erfordernisse des Datenträgeraustausches seien einerseits unbezahlte, zusätzliche Verwaltungsaufgaben durch die Unternehmer zu leisten, anderseits sorgten ungerechtfertigte Kürzungen oder schleppende Zahlungen für Ärger. Hartmut Knaack berichtete, daß ein vereidigter Sachverständiger für das Verkehrswesen den zusätzlichen Verwaltungsaufwand im Auftrag des GVN ermitteln werde. Weiter wies er darauf hin, daß die Schreiben der Krankenkassen über vorgenommene Kürzungen steuerrechtlich zu beanstanden seien. Er empfahl den Unternehmern, bei berechtigten Abzügen eine entsprechende Gutschrift zu erstellen. Nur so könne eine Verrechnung der Mehrwertsteuer erfolgen.




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update Gunther Zimmermann 18.02.10