77. Fernfahrerstammtisch in Sittensen Digitales Kontrollgerät – Bedienung und Kontrolle
Zum 77. Fernfahrerstammtisch am 7. April 2010 hatte die Polizeidirektion Lüneburg alle Berufskraftfahrer, Unternehmer und Interessierte in den Autohof Sittensen an der A1 eingeladen. Das Thema „Digitales Kontrollgerät –Bedienung und Kontrolle“ bürgte für viel Diskussionsstoff. Moderator war Oliver Kues.
Polizeioberkommissar Rolf Dieter Budde (PK Bremervörde) und Polizeikommissarin Andrea Möller (PK BAB Winsen/Luhe) brachten die Teilnehmer auf den gleichen Wissensstand. Eine Aufzeichnungs- und Nachweispflicht durch ein Kontrollgerät bestehe bei gewerblichen Fahrten bereits ab 2,8 t. Bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t könne der Nachweis durch einen Arbeitsnachweis erfolgen. Sei jedoch ein Kontrollgerät eingebaut, so müsse dieses auch verwendet werden. Ab 3,5 t bestehe jedoch die Pflicht zum Einbau eines Gerätes. Hier werde unterschieden zwischen einem analogen Gerät, das die Lenk- und Ruhezeit auf einem Schaublatt aufzeichnet, und einem digitalen Kontrollgerät, das die Tätigkeiten digital erfasst.
Das digitale Kontrollgerät sei 2006 eingeführt worden. Neufahrzeuge mussten bereits bei der Zulassung mit dem neuen Gerät ausgestattet sein, eine Nachrüstungspflicht für ältere Fahrzeuge gebe es nicht. Nur bei einem Defekt an bestimmten Bauteilen des analogen Gerätes müsse ein Austausch vorgenommen werden.
Sehr wichtig sei weiterhin die Tatsache, dass die angezeigte Uhrzeit in dem Gerät die UTC-Zeit (Unitversal-Time-Coordinated) ist, so Polizeioberkommissar Budde. Für Deutschland bedeutet dies, dass in der Sommerzeit eine Stunde, in der Winterzeit zwei Stunden addiert werden müssen. Derzeit seien vier Typen des Digitalen Kontrollgerätes mit EU-Zulassung im Verkehr, die durch die Firmen EFAS, Siemens VDO, Stoneridge und Actia vertrieben werden, so Polizeikommissarin Möller. Diese Geräte können mit vier unterschiedlichen Kartentypen betrieben werden. Die Unternehmens-, Fahrer-, Werkstatt- und Kontrollkarten ermöglichen den berechtigten Personen einen individuellen Zugriff.
Des Weiteren ging Polizeikommissarin Möller auf die personengebundene Fahrerkarte ein, über die ein Großteil der rund 25 interessierten Zuhörer verfügten. Auf der Karte werden die Identität des Inhabers, Fahreraktivitäten und etwaige Geschwindigkeitsüberschreitungen gespeichert. Die Karte hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Die Verlängerung obliegt dem Inhaber eigenverantwortlich. Eine detaillierte Geschwindigkeitsaufzeichnung erfolgt im Gegensatz zum analogen, mit Schaublättern betriebenen, Kontrollgerät beim digitalen lediglich für 24 Stunden. Für diesen Zeitraum ist es möglich, einen sekundengenauen Verlauf der Geschwindigkeiten zu erhalten.
Anhand eines Demokoffers mit Simulationsmöglichkeiten eines Fahrbetriebes wurde den Teilnehmern die Bedienung der Geräte gezeigt. Einige Kraftfahrer nutzten diese Möglichkeit, Probleme und Unsicherheiten mit der Unterstützung der Moderatoren zu beseitigen.
| Aktuell | Kontakt | Über uns | Vorstände |
update Gunther Zimmermann 20.05.10
|