Wie wir aktuell erfahren haben, hat die Bundeswehr kurzfristig das Erstattungsverfahren für die Umzüge der Bediensteten im Inland geändert. Die Umziehenden können ab sofort zwischen der Erstattung der Kosten für einen Umzug mit einem Spediteur gemäß Rahmenvertrag und der Auszahlung einer steuerfreien Pauschale wählen.
Das Verfahren soll zunächst bis zum 31. März 2005 getestet werden. Einzelheiten zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Anlage.
Sobald uns nähere Informationen vorliegen kommen wir wieder auf Sie zu.