Gesamtverband Verkehrsgewerbe
Niedersachsen e.V.
Bundeswehr
Bundeswehrumzüge


AMÖ-Infoveranstaltung am 21.8.2001

Unter großer Beteiligung bundesweit angereister Mitgliedsbetriebe - auch einige Niedersachsen - fand die Veranstaltung wie geplant statt. Zunächst informierten der Vorsitzende des Umzugsgutausschusses, Herr Herbert und AMÖ-Geschäftsführer Rainer Müller über den kartellrechtlichen Hintergrund, dem sich die Inhalte dieser Veranstaltung bewegen mußten. Somit durften und sollten auch keine wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen werden, jedoch dem Infobedürfnis der Mitglieder Rechnung getragen werden.
Wolfgang Kownatka, Mitglied der AMÖ-Geschäftsführung, erläuterte zu den nachfolgenden Stichworten aus den Rahmenvertragsunterlagen Bundeswehr.

Erläuterungen zu Stichworten aus den Rahmenvertragsunterlagen
Wahl der Umzugsspedition/Ausgewähltes Unternehmen
Wie bei Bonn-Berlin und beim Auslands-RV kann der Umziehende auch einen Spediteur der nicht RV-Partner ist beauftragen. Vorher muß dieser jedoch ein Angebot abgeben, das in der Bandbreite der Angebote der RV-Partner liegen muß. Außerdem muß er alle übrigen Bedingungen des RV akzeptieren.

Standardisierte Bedingungen und Preise
Unter standardisierten Bedingungen und Preisen ist das Ergebnis der Auswertung der Angebote und die Übertragung auf den RV zu verstehen. Aus den Angeboten wird eine Marktpreisspanne ermittelt.

Marktübliche Abrechnungen
Unter Erkenntnissen marktüblichen Abrechnungen ist die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der nach Erfüllung der Dienstleistung dem Umziehenden erstellte Rechnung zu verstehen.

Ergänzende oder berichtigende Angaben
Es gibt keine Anfragen, die zu Berichtigungen führen würden.

Unteraufträge
Es handelt sich um ein formales "Muß". Für diese Ausschreibung hat der Absatz keine Bedeutung

Zwei Ausfertigungen und als Diskette oder CD-ROM
Die Diskette ist ein "Muß". Der Grund liegt darin, daß mehrere Personen mit der Auswertung befaßt sind und so ein zügiger ausgewertet werden kann. Damit müssen die Eintragungen in der Datei mit denen auf dem Ausdruck identisch sein.

Beschreibung der Methoden und Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Es wird eine Beschreibung verlangt, die erklärt, wie das Unternehmen die Qualität der Umzugsleistung sicher stellt. Der Unternehmer ist hier in seiner Darstellung frei.

Bankerklärung
Eine Bankenauskunft der Hausbank über die Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen. Banken kennen derartige Erklärungsinhalte, so daß es hier keine Probleme geben wird, diese Erklärung zu erhalten.

Institutionelle Struktur
Unter institutioneller Struktur ist das Organigramm des Unternehmens zu verstehen (Geschäftsleitung, Abteilungen).

Fachliche Kompetenz
Der Nachweis der fachlichen Kompetenz ist frei zu beschreiben (Referenzen, wie lange Umzüge, Ausbildungsstand der Mitarbeiter, usw.)

Zertifizierung
Wenn ein Zertifikat(e) vorhanden sind, reicht eine Kopie der Urkunde. Darunter fallen auch die AMÖ-Zertifikate.

Kartellzugehörigkeit
Betriebe, die einer Kooperationsgemeinschaft angehören müssen das hier erklären.

Marktpreise
Für Umzüge gibt es Marktpreise. Deshalb kommen die anderen Punkte (Selbstkostenerstattungs-/Selbstkostenfestpreise) hier nicht zum Tragen.

Handwerk
In diesem Fall ist die Einstufung als Handwerk vorzunehmen.

Auftragnehmer der Bundeswehr
Es reicht aus, wenn erklärt wird, daß das Unternehmen RV-Partner für Auslandsumzüge ist.

Bevorzugter Bewerber
Es ist davon auszugehen, daß hierunter alle die Betriebe fallen, welche die hier angegebenen Grenzen nicht überschreiten.

Arbeitsgemeinschaft (Mitglieder und entsprechende Angaben auf besonderem Blatt)
Kooperationsgruppen werden hier als "Arbeitsgemeinschaften" verstanden. Ihre Gesellschafterbetriebe sind deshalb auf einem gesonderten Blatt zu nennen.

Normen DIN/EN 12522-1 und 12522-2
Der Nachweis der Zertifizierung muß nicht geführt werden. Zitat aus dem BAWV:

"Zertifizierung nach DIN/EN 12522-1/2:
Diese Zertifizierung ist nicht zwingende Voraussetzung für die Wertung der Angebote. Der Wortlaut der Leistungsbeschreibung : ‚unter Einhaltung der DIN' spricht auch dafür, daß keine Zertifizierung vorliegen muß. Vielmehr sind die Forderungen dieser Norm, hinsichtlich der Durchführung von Umzügen, zu beachten. Ob eine Spedition nach der o.a. DIN-Norm zertifiziert ist oder nicht ist somit nicht relevant."

Volumen
Die UGL soll auch in Zukunft Ermittlungsgrundlage sein.

Zusätzlich wurde in der anschließenden Diskussion mit weiteren Fragen auch behandelt:

Versicherungsprämien
Diese betragen laut Bundesumzugskostengesetz (BukG) im Inland zur Zeit 2,4 o/oo und werden nicht in den Angebotspreis eingerechnet. Empfehlenswert ist möglicherweise eine Fußnote: "Exklusive Umzugsgutversicherung".

Straßenbenutzungsgebühr
Nach derzeitiger politischer Lage ist davon auszugehen, daß ab dem 1.1.2003 die kilometerabhängige Straßenbenutzungsgebühr für LKW ab 12 t zulässiges Gesamtgewicht auf Autobahnen gilt. Laut Kabinettsbeschluß soll die Gebühr - je nach Schadstoffklasse - zwischen 27 und 37 Pf. je Kilometer betragen. Da die anbietenden Umzugsspediteure an ihr Angebot bis zum 30.9.2003 gebunden sind, empfiehlt sich bei der Position 4 Entgelt - Transportkosten für das Umzugsgut gem. Nr. 3 (3) ein sinngemäßer Hinweis "zuzüglich Straßenbenutzungsgebühr/Maut ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des entsprechenden Gesetzes und dessen Verordnungen".

Angebot für jede Niederlassung?
Die Diskussion ergab, daß es für die anbietenden Möbelspediteure sinnvoll sein kann, von jeder Niederlassung des Unternehmens ein Angebot abzugeben, um bei der bezweckten Aufnahme als Rahmenvertragspartner Bundeswehr mit allen Niederlassungen (Anschriften) in der Liste genannt zu werden.

Betriebsart im Angebotsvordruck
Auf dem Angebotsvordruck sollte die Betriebsart Handwerk angekreuzt werden, da Verkehrsgewerbe nicht als Rubrik vorgesehen.

Bitte beachten Sie, daß die Ausschreibungsunterlagen - komplett mit Anlagen - zweifach in gedruckter Form und auf Diskette (empfohlen als Word-Datei) oder auf gebrannter CD bis spätestens 31.08.01 um 10.00 Uhr bei der Posteingangsstelle

Bundesamt für Wehrverwaltung, WI 7
Ermekeilstraße 27, 53113 Bonn
                                                                                 oder
Postfach 2963, 53019 Bonn

eingegangen sein müssen!



Download der Ausschreibungsunterlagen als Word-Datei

Angebotsverordnung
Anlage K (Selbstkostenpreise)
Erklärung illegale Beschäftigung
Erklärung "Konkurs.."
Leistungsbeschreibung
Verdingungsunterlagen

(Ein Download der Ausschreibungsunterlagen (6 Anlagen) als Winzip-Datei finden Sie hier.)

Betriebswirtschaftliche Information zur Bundeswehrausschreibung

Am 21.8.01 fand in Anschluß an die offiziellen Bundeswehrinfoveranstaltung eine betriebswirtschaftliche Information durch Herrn Kirchner von der Möbera statt, in der selbstverständlich keine Musterkostenkalkulationen oder gar konkrete Zahlen genannt werden konnten. Diese Information wurde nicht protokolliert, die nachfolgenden Aufzeichnungen des Unterzeichneten geben wir Ihnen ohne Gewähr zur Unterstützung:
Grundlage der Angebotskalkulation ist gemäß Ausschreibung die DIN-Norm, diese kann nur kostenpflichtig beim Beuth-Verlag in Berlin oder per Sammelbestellung bis Ende dieses Monats bei der AMÖ zu wesentlichen reduzierten Kosten angefordert werden (formlos). In diesen DIN-Normen ist definiert, welche Leistungen durch den Umzugsspediteur zu erbringen sind. Eigenverantwortlich muß abgeschätzt werden, wieviel Zeit diese Leistungen durchschnittlich in Anspruch nehmen und was sie kosten. Hinweise gibt auch das Kalkulationsmuster im Möbelhandbuch eine Orientierung kann auch bei den Berlin- oder Auslandsumzügen erfolgen. Neueste Erhebungen der Unternehmensberatung Möbera zeigen folgende Kostenstrukturen:
UmzugNeumöbel
Personalkosten45,77 %42,77 %
Fahrzeugeinsatzkosten8,86 %25,38 %
Fahrzeugvorhaltekosten8,32 %11,29 %
Löhne/Gehälter15,59 %9,10 %
Verwaltungskosten14,25 %8,18 %
Sondereinsatzkosten7,21 %3,28 %
Gesamtkosten100,00 %100,00 %

Ziel aller Unternehmen müsse es sein, insbesonder auch mit Hinblick auf das Bankenrating, eine Eigenkapitalstärkung herbeizuführen. Unterschiedliche Lohnkosten - zum Teil regional stark abweichend - sind zu berücksichtigen. Zur Zeit betragen die Lohnnebenkosten durchschnittlich 64 %! Die Besichtigungs- und Beratungskosten sind Bestandteil der DIN-Norm und sollten in der Kalkulation berücksichtigt werden. Die voraussichtlich ab 1.1.2003 geltende und in ihrer Höhe noch nicht bestimmte Autobahn-Benutzungsgebühr sollte berücksichtigt werden (s. Lösungsvorschlag oben - Ziff. 2).
Bei den Kalkulationen sollte auch berücksichtigt werden, daß sich die Mietwohnungsgröße von 1970 im Durchschnitt mit 75 m² auf 2001 mit 90 m² erhöht hat.
Ferner sollten u. a. bei den einzelnen Positionen berücksichtigt werden:
Vorarbeiten
- Bereitstellung und Anlieferung des Packmaterials
- Demontage Möbel und Küche* etc.
- fachgerechtes Verpacken
- Beladen des vorgesehenen Transportmittels
- je nach Schadstoffklasse -
*im pauschalen Angebotspreis ist auch die aufwendige Küche (Ab- und Aufbau) enthalten

Nacharbeiten
-Entladen des Transportfahrzeuges
-Montage, Aufstellen, Wiederanschließen der Geräte etc.
-Auspacken und Einräumen
-Abholung und Entsorgung des Packmaterials

Transport
-hierunter fallen alle reinen Transportkosten (Straßenbenutzungsgebühr berücksichtigen!)
-Sonderleistungen lt. Ausschreibung


Der Betriebsberater weist ferner darauf hin, daß bei der mehrmonatigen Bindung an den Vertrag (vom voraussichtlich 1.10.2001 bis 30.9.2003) Personal- und sonstige Kostenentwicklungen berücksichtigt werden sollten. Im übrigen herrsche im Gewerbe Personalknappheit mit steigender Tendenz, die - unabhängig von Lohnabschlüssen - zu steigenden Personalkosten führen. Bitte beachten Sie, daß wir in Niedersachsen mit unseren Tarifverträgen im Rückstand sind und demnächst mit einer entsprechenden Erhöhung gerechnet werden sollte.
Beim m²-Ansatz der Wohnung lt. Mietvertrag sollten auch Keller und Böden berücksichtigt werden. Nach bisheriger Praxis empfiehlt sich die Abrechnungsbasis nach m³ nach Besichtigung (die Kosten für Vor- und Nacharbeiten der Position 4 Entgelt können alternativ je m³ Umzugsgut oder je m² Wohnfläche angeboten werden).
Wir hoffen, Ihnen mit dieser unverbindlichen Wiedergabe dieser betriebswirtschaftlichen Ausführungen eine Unterstützung für Ihre eigenverantwortliche Kostenkalkulation gegeben zu haben. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihr Gebot als Rahmenvertragspartner Bundeswehr!





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update gz 24.03.09