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Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. |
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Bekämpfung der Schwarzarbeit, Umstrukturierung beim Zoll: BillBZ jetzt FKS
Zum 01. Januar 2004 wurde die Struktur bei den Hauptzollämtern und nachgelagerten Zollbehörden zur Bekämpfung der Schwarzarbeit geändert. Nun mehr ist ausschliesslich der Zoll mit seinen Prüfgruppen FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, bisher BillBZ) für die Prävention, Prüfung und Ermittlung sowie Ahndung von Schwarzarbeit zuständig. Die bisher bei den Arbeitsämtern für einen Teil der Kontrollen zur illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit zuständigen Mitarbeiter wurden in die neuen FKS integriert.
Mittlerweile hat auch die Bundesregierung erkannt, dass durch diese Schattenwirtschaft dem Deutschen Staat Milliarden an Steuern und Abgaben entzogen werden und zudem die ordnungsgemäß arbeitende gewerbliche Wirtschaft dermaßen geschädigt wird, dass in etlichen Branchen - wie auch im Möbelspeditions- und Umzugsgewerbe - alarmierende Beschäftigungsrückgänge mit entsprechendem Arbeitsplatzabbau festzustellen sind. Mit dem am 18. Februar 2004 vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf "Gesetze zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung" sollen drei Bereiche geregelt werden
- die Schaffung leistungsfähiger Strukturen im Zoll zur Bekämpfung der gewerbsmäßigen  Schwarzarbeit
- die transparente Bündelung der Rechtsvorschriften zur Schwarzarbeit, wobei auch   Regelungslücken geschlossen werden sollen und
- eine Stärkung der Brücke in die Legalität gerade für den Bereich der haushaltsnahen   Dienstleistungen. Hier sind die Minijob-Regelungen besonders wichtig.
Hauptadressat ist die gewerbsmäßige Schwarzarbeit, die laut Bundesfinanzministerium in einigen Branchen ein gravierendes Ausmaß angenommen hat. Die Arbeitsbedingungen seien zudem für die Betroffenen häufig durch eine weitgehende, zum Teil auch menschenverachtende Ausbeutung gekennzeichnet. Deshalb brauchen wir alle eine handlungsfähige Verwaltung, die sowohl personell von ihren Prüfbefugnissen und Kontrollrechten als auch von der technischen Ausstattung her in der Lage ist, der organisierten Kriminalität mit Erfolg entgegen zu treten. Hierzu werden die entsprechenden Dienststellen der Zollverwaltung (FKS) weiterentwickelt.
Insbesondere im Bereich von Umzügen tummeln sich vermehrt Privatpersonen und Firmen, die ohne im Besitz einer Güterkraftverkehrserlaubnis mit Fahrzeugen bzw. Fahrzeugkombinationen von mehr als 3,5 Tonnen und/oder ohne Gewerbeanmeldung Umzüge durchführen. In vielen Fällen wird auch gegen steuerliche Vorschriften verstossen und illegal Personal eingesetzt (Personen aus Drittstaaten ohne Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung, aber auch Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger oder sonstige Personen ohne Sozialversicherungsausweis).
In der beiliegenden Übersicht sind die Adressen und Telefonnummern und Zuständigkeitsgebiete der FKS der Hauptzollämter Braunschweig, Bremen, Hannover, Magdeburg, Oldenburg und Osnabrück aufgezeigt
Der GVN apelliert an seine Mitgliedsunternehmen, sich selbst strikt an die rechtlichen Vorschriften zu halten und die Verbandsgeschäftsstelle bei der Bekämpfung illegaler Beschäftigung und gewerblicher Schwarzarbeit zu unterstützen.
Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht der neuen Prüfgruppe des FKS(Exel-Tabelle als selbstextrahierende Zip-Datei).
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update gz 24.03.09
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