wie Sie dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 16.4.2004 entnehmen können, vertritt nunmehr auch das Bundesministerium der Finanzen die Auffassung, dass "die Verschaffung des Versicherungsschutzes in Gestalt der Umzugs-Transportversiche-rung unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 10 b UStG fällt.
Wir bitten um gefällige Kenntnisnahme und verbleiben