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Abteilung Arbeits- und Sozialrecht |
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| Kombilohn |
Zuschußhöhe
Die Höhe des Zuschusses eines Mitarbeiters im Niedriglohnbereich, der die Voraussetzungen des Kombilohnmodells der Bundesregierung erfüllt, kann mit Hilfe der Richtlinie zur Durchführung des Sonderprogramms "Mainzer Modell" des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 08.02.2002 ermittelt werden.
Im Anhang dieser  Richtlinie  finden sich Tabellen, denen unter Berücksichtigung des jeweiligen Verdienstes und Status die Zuschußhöhe entnommen werden kann. Es ist anzuwenden:
Tabelle 1 für Ledige ohne sonstiges Einkommen Tabelle 2 für Ledige mit sonstigem Einkommen Tabelle 3 für Alleinerziehende, Verheiratete, etc. ohne sonstiges Einkommen Tabelle 4 für Alleinerziehende, Verheiratete, etc. mit sonstigem Einkommen Tabelle 5 zur Ermittlung des Kindergeldzuschlages
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update bs 17.06.10
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