Abteilung
Arbeits- und Sozialrecht
Neue Gesetze
Bundeskabinett hat Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schuldrechts beschlossen

Mit dem vom Kabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts werden die EU-Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf und zwei weitere Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt und gleichzeitig das Schuldrecht modernisiert. Wesentlicher Punkte der geplanten Neuregelung ist die Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist im Kaufvertragsrecht von bislang sechs Monate auf nunmehr zwei Jahre. Sämtliche übrigen Ansprüche einer Partei sollen grundsätzlich nach drei Jahren verjähren.

Die wichtigsten Punkte der geplanten Neuregelung:

1. Die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen für die Verletzung von Verträgen und anderen Verpflichtungen sollen einheitlich und einfacher geregelt werden: Künftig soll es statt unterschiedlicher Vorschriften für einzelne Arten der Vertragsverletzungen einen einheitlichen Tatbestand der Pflichtverletzung geben. Erfüllt der Schuldner seine Pflichten aus dem Vertrag auch in einer Nachfrist nicht, kann der Gläubiger von dem Vertrag zurücktreten und bei Verschulden auch Schadensersatz verlangen.

2. In Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für jeden Käufer statt wie bisher sechs Monate nun zwei Jahre ab Ablieferung der Sache. Sämtliche übrigen Ansprüche einer Partei verjähren nach drei Jahren ab Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen. In einigen Fälle gibt es längere Fristen, z. B. fünf Jahre ab Abnahme bei Ansprüchen wegen Mängeln an Bauwerken oder 30 Jahre bei durch Urteil festgestellten Ansprüchen.

3. Der Verkäufer einer Sache ist nun verpflichtet, eine mangelfreie Sache zu liefern er haftet auch dafür, dass die Sache die (konkreten) Eigenschaften aufweist, die der Hersteller in seiner Werbung und Etikettierung angepriesen hat. Eine besondere eigene Zusicherung des Verkäufers ist nicht nötig.

4. Bisher isolierte Verbraucherschutzgesetze wie z.B. das Haustürwiderrufsgesetz oder das Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen werden in das BGB integriert. Ungeschriebene, von Gerichten über Jahrzehnte entwickelte Rechtsfiguren wie z.B. die Grundsätze über die Schlechterfüllung, den Wegfall der Geschäftsgrundlage oder die Verletzung von Sorgfaltspflichten bei Vertragsanbahnung und -verhandlung sind nun im Gesetz enthalten.
Den vollständigen Gesetzentwurf finden Sie auf der Homepage des Bundesjustizministeriumsunter "Gesetzgebungsvorhaben".

(B. Sokolovic - 13.7.01)




| Aktuell | Arbeitsrecht | Betriebsrat | Bußgeld | Kombilohn | Kontakt | Musterverträge | Neue Gesetze | Prämien | Prämienvereinbarungen | Riesterrente | Sozialrecht | Spesen | Tarifrecht | Tarifverträge | Urlaub | Urteil-Aktuell | ZEUGNIS |

update bs 17.06.10