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Abteilung Arbeits- und Sozialrecht |
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| Neue Gesetze |
Im Arbeits- und Sozialrecht treten zum 1.7.2001 zahlreiche Änderungen in Kraft
Die Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht betreffen u.a. die Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, den Bereich Rehabilitation und Behindertenpolitik sowie die Sozialhilfe.
Die Änderungen im Einzelnen:
1. Rentenversicherung Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung steigen zum 1.7.2001 in den alten Bundesländern um 1,91 Prozent und in den neuen Bundesländern um 2,11 Prozent. Die verfügbare Standardrente steigt im Westen damit von derzeit rund 2.020 DM auf rund 2.058 DM. Zugrunde liegen dabei 45 Versicherungsjahre mit Durchschnittsverdienst. Die Standardrente Ost steigt von rund 1.752 DM auf rund 1.791 DM. Allgemeine Aussagen über die Veränderung der individuell verfügbaren Rente sind nicht möglich, da sich der Beitrag der Rentner zur Krankenversicherung nach dem Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse richtet, in der ein Rentner versichert ist. Auch für die Kindererziehung wird es mehr Geld geben: ca. 7,9 Mio. Rentnerinnen, die Kinder erzogen haben, erhalten pro Kind monatlich 49,51 DM (bisher 48,58 DM) im Westen und 43,15 DM (bisher 42,26 DM) im Osten.
2. Gesetzliche Unfallversicherung Die Geldleistungen aus der Unfallversicherung werden wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben, also in den alten Ländern um 1,91 Prozent und in den neuen Länder um 2,11 Prozent.
3. Rehabilitation und Behindertenpolitik Mit dem SGB IX wurden die Rechtsvorschriften zur Rehabilitation und Eingliederung behinderter Menschen weiterentwickelt. Soweit es sich um Regelungen handelt, die für mehrere Sozialleistungsbereiche einheitlich gelten, sind diese im Sozialgesetzbuch als eigenes Buch zusammengefasst. Als Teil 2 des SGB IX wurde das Schwerbehindertenrecht einbezogen, das Schwerbehindertengesetz wurde aufgehoben. Ziel des Gesetzes ist, behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Sozialleistungen sollen die Teilhabe der behinderten Menschen an der Gesellschaft, insbesondere am Arbeitsleben fördern. Dieses Ziel soll mit medizinischen, beruflichen und sozialen Leistungen effizient und auf Dauer erreicht werden.
4. Sozialhilfe: Erhöhung der Regelsätze und Grundbeträge Die Regelsätze in der Sozialhilfe steigen wie die Renten zum 1.7.2001 um 1,91 Prozent. Genauso werden die Grundbeträge zum 1. Juli angehoben.
Linkhinweis: Detaillierte Informationen über die Änderungen im Sozialrecht und Tabellen zu Rentenbeträgen und Sozialhilfe finden Sie auf der Internetseite des BMA
(B. Sokolovic - 7.8.01)
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update bs 17.06.10
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