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Abteilung Arbeits- und Sozialrecht |
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Bundestag hat das "Tariftreuegesetz" verabschiedet
Am 26.4.2002 ist vom Bundestag das Gesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen (”Tariftreuegesetz") verabschiedet worden. Öffentliche Aufträge am Bau und im Nahverkehr sollen danach künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die die am Einsatzort geltenden Tariflöhne zahlen. Daneben sieht die Neuregelung die Einrichtung eines ”Korruptionsregisters" vor. In dieses Register werden Unternehmen aufgenommen, die wegen schwerer Verfehlungen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurden. Der Bundesrat muß den Neuregelungen noch zustimmen. (Bundesregierung PM vom 26.4.2002)
Die Initiierung sowie Verabschiedung des neuen Tariftreuegesetzes zum jetzigen Zeitpunkt muß schlicht als Wahlkampfgeschenk an die Gewerkschaften gewertet werden, welches zum einen unnötig den öffentlichen Personennahverkehr sowie Bauaufträge verteuert, zum anderen die ostdeutsche Bauwirtschaft belastet. Das streng nach wettbewerbsrechtlichen Maßstäben ausgerichtete Auftragswesen, das den sparsamen Umgang mit Steuergeldern garantieren soll wird bei einer Verpflichtung zur Tariftreue konterkariert.
(B. Sokolovic - 30.4.02)
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update bs 17.06.10
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