Abteilung
Arbeits- und Sozialrecht
Neue Gesetze
Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen ist zum 1.5.2002 in Kraft getreten

Ziel des in Kraft getretenen Gesetzes ist die Gleichstellung und die Barrierefreiheit behinderter Menschen. Im Wesentlichen sollen behinderte Menschen die Möglichkeit erhalten, alle Lebensbereiche wie bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände und Kommunikationseinrichtungen, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zu nutzen.
Unter anderem müssen Gaststätten in neu errichteten, wesentlich umgebauten oder erweiterten Gebäuden oder auch neue Gebäude des Bundes künftig barrierefrei sein. Der Bund verpflichtet sich mit diesem Gesetz, seinen Internetauftritt z.B. durch textunterlegte Benutzeroberflächen soweit wie möglich barrierefrei zu gestalten. Hör- oder sprachbehinderte Menschen erhalten das Recht, mit Bundesbehörden im Verwaltungsverfahren in Gebärdensprache oder anderen geeigneten Kommunikationshilfen zu kommunizieren. Durch Einführung der Verbandsklage werden die Klagerechte behinderter Menschen verbessert. Damit können Verbände behinderter Menschen künftig Verstöße gegen Gleichstellungsrechte in Fällen von allgemeiner Bedeutung selbst geltend machen.

(B. Sokolovic - 3.5.02)






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update bs 17.06.10