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Arbeits- und Sozialrecht
Neue Gesetze
Bundestag hat Zweites Gesetz zur Änderung des Mutterschutzrechts beschlossen

Am 10.5.2002 hat der Bundestag das Zweite Gesetz zur Änderung des Mutterschutzrechts beschlossen. Er nahm dabei einen Entwurf der Bundesregierung unverändert an. Das Gesetz setzt in erster Linie die EG-Mutterschutz-Richtlinie 92/85/EWG um.

Die Neuregelung stellt bezüglich der Mutterschutzfristen vorzeitige Entbindungen den medizinischen Frühgeburten gleich. Demnach verlängert sich die Mutterschutzfrist bei einer vorzeitigen Entbindung nunmehr um die Anzahl der Tage, die bei der Schutzfrist vor der Geburt nicht zum Tragen kommen konnten. Darüber hinaus präzisiert es die Urlaubsregelungen im Mutterschutzrecht und gewährleistet schwangeren Arbeitnehmerinnen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers einen umfassenderen Schutz als zuvor.

Linkhinweis:
Der Gesetzesentwurf ist auf der Homepage des Bundestages im Volltext veröffentlicht.

(B. Sokolovic - 6.6.02)



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update bs 17.06.10