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Abteilung Arbeits- und Sozialrecht |
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Weitere Reformen am Arbeitsmarkt beschlossen
Der Bundestag hat am 26.9.2003 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt beschlossen. Ein Kernpunkt der Reform ist die Lockerung des Kündigungsschutzes in Kleinbetrieben. In Kleinbetrieben, auf die das KSchG keine Anwendung findet, sollen künftig bis zu fünf zusätzliche Arbeitnehmer befristet eingestellt werden können, ohne dass sich dies auf die Anwendbarkeit des KSchG auswirkt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reformen liegt in der Befristung des Bezugs von Arbeitslosengeld auf zwölf Monate. Die Reformen sollen überwiegend zum 1.1.2004 in Kraft treten. Der Bundesrat wird das Gesetz im zweiten Durchgang am 17.10.2003 beraten.
Die geplanten Neuregelungen im Einzelnen:
Lockerung des Kündigungsschutzes: In kleinen Unternehmen sollen zusätzlich fünf Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen eingestellt werden können, ohne dass dies auf den Schwellenwert gem. § 23 Abs.1 S.2 KSchG angerechnet wird.
Rechtssichere Gestaltung der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen: Die bei betriebsbedingten Kündigungen erforderliche Sozialauswahl wird auf die Kriterien Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers sowie Schwerbehinderung beschränkt, ohne Leistungsträger mit einbeziehen zu müssen. Für die Geltendmachung aller Unwirksamkeitsgründe wird eine einheitliche Klagefrist von drei Wochen eingeführt.
Erleichterung befristeter Beschäftigung für Existenzgründer: In den ersten vier Jahren nach Unternehmensgründung können Existenzgründer befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Befristungsgrund bis zur Dauer von vier Jahren abschließen.
Verkürzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld: In der Arbeitslosenversicherung wird die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld grundsätzlich auf zwölf Monate, für Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr auf höchstens 18 Monate begrenzt werden. Eine Übergangsregelung stellt sicher, dass diese Regelung für über 55-Jährige erst ab dem Jahr 2006 gilt.
Der Bundesrat hat unterdessen einen eigenen Reformvorschlag erarbeitet und am 26.9.2003 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Arbeitsrechts (ArbRModR) in den Bundestag eingebracht. Betriebe mit bis zu 20 Arbeitnehmern (bisher bis zu fünf Arbeitnehmern) sollen danach vom Kündigungsschutz ausgenommen werden. Außerdem sollen Arbeitnehmer auch untertariflich bezahlt werden können und Teile der BetrVG-Reform rückgängig gemacht werden. Insbesondere soll die Zahl der Betriebsratsmitglieder wieder herabgesetzt werden.
(B. Sokolovic – 13.10.2003)
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update bs 17.06.10
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