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Abteilung Arbeits- und Sozialrecht |
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| Neue Gesetze |
Neues Gesetz zum Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen (AAG) ersetzt Lohnfortzahlungsgesetz
Der Bundesrat hat am 21. Dezember 2005 das vom Bundestag am 15. Dezember verabschiedete Gesetz über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen beschlossen. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft und ersetzt das bisherige Lohnfortzahlungsgesetz.
Danach werden ab 2006 auch mittlere und große Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten in das Umlageverfahren zur Erstattung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld (U 2-Verfahren) einbezogen. Bislang bestand für diese Unternehmen nur die Verpflichtung zum Arbeitgeberzuschuss. Da dieses Verfahren aber nicht für mittlere und große Arbeitgeber mit mehr als 20 bzw. 30 Beschäftigten galt, bestand die Gefahr, dass diese Unternehmen Frauen bei der Einstellung benachteiligen würden. Das Bundesverfassungsgericht hat hierin einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot gesehen und dem Gesetzgeber mit seiner Entscheidung vom November 2003 aufgetragen, bis Ende 2005 eine Neuregelung zu schaffen.
Das neue Gesetz bezieht nunmehr alle Krankenkassen – nicht nur die AOK´s und Innungskrankenkassen – in das Umlageverfahren ein. Die Knappschaft führt das Ausgleichsverfahren für alle Mitglieder der knappschaftlichen Krankenversicherung und alle Minijobber durch. Das Ausgleichsaufwendungsgesetz bestimmt außerdem, dass nicht nur wie bisher ausschließlich Arbeiter und Auszubildende, sondern auch Angestellte in das Umlageverfahren einbezogen werden und, dass alle Arbeitgeber bis zu einer Betriebsgröße von 30 Arbeitnehmern am Ausgleichsverfahren im Krankheitsfall (U1) teilnehmen. Das führt im Ergebnis dazu, dass allen Unternehmen bis zu 30 Beschäftigten (bislang 20) die Kosten der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erstattet werden
B.Sokolovic
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update bs 17.06.10
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