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Abteilung Arbeits- und Sozialrecht |
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Verkürzter Arbeitslosengeldanspruch ab 01.02.2006 führt zum Wegfall der Erstattungspflicht des Arbeitsgebers zum Arbeitslosengeld
Mit dem Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 wurde die Dauer des Arbeitslosengeldanspruches für ältere Arbeitnehmer von bislang bis zu 32 Monaten auf höchstens 18 Monate begrenzt (§127 SGB III). Gleichzeitig entfällt die Erstattungspflicht des Arbeitgebers für Arbeitslosengeldzahlungen an entlassene ältere Arbeitnehmer (§147a SGB III), sofern sich der Anspruch nach der verkürzten Dauer richtet. Diese Änderungen greifen bei Arbeitslosengeldansprüchen, die ab dem 1. Februar 2006 entstehen.
Entscheidend für die Anwendung alten oder neuen Rechts ist der Entstehungszeitpunkt des Arbeitslosengeldanspruches. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass sich der Arbeitnehmer bereits während einer unwiderruflichen Freistellung arbeitslos melden kann und dabei bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen der Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht.
B.Sokolovic
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update bs 17.06.10
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