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Abteilung Arbeits- und Sozialrecht |
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| Urlaub |
Kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei kurzem Arbeitsverhältnis
Arbeitnehmer haben bei einem weniger als einen Monat andauernden Arbeitsverhältnis keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich für nicht genommenen Urlaub. Nach den Bestimmungen des BUrlG, wonach die finanzielle Urlaubsabgeltung lediglich in Zwölftel-Anteilen des Jahresurlaubs zu gewähren ist, kommt ein solches Zwölftel in Folge der Kürze des Arbeitsverhältnisses nicht zu Stande.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis mit einer Zeitarbeitsfirma nach nur 24 Tagen mit einer Eigenkündigung beendet. Von der Firma verlangte er noch den finanziellen Gegenwert für drei nicht genommene Urlaubstage. Die Klage wurde abgewiesen.
(ArbG Frankfurt 21.12.2000, 7 Ca 1203/00)
(B. Sokolovic - 4.7.01)
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update bs 17.06.10
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