Arbeitsrecht – Berichtigung Weitere gesetzliche Hürde bei Betriebsübergängen
In der Mai-Ausgabe der Zeitschrift "das verkehrsgewerbe" ist uns in dem Artikel in den Blauen Seiten, Seite 17/18 – Weitere gesetzliche Hürde bei Betriebsübergängen – ein Druckfehler unterlaufen. Auf Seite 18, linke Spalte, letzter Absatz, 5. Zeile von unten, steht fälschlicherweise, daß ein Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach dem Betriebsübergang widersprechen muß. Richtig ist, daß hierfür eine Frist von 1 Monat gilt. Den korrekten Artikel finden Sie im Internet ( www.gvn.de/recht/urteil-aktuell ) abgedruckt.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Rechtsabteilung, Tel. 0511/96 26 210.