Abteilung
Arbeits- und Sozialrecht
Urteil-Aktuell
Keine Sozialauswahl bei der Kündigungen innerhalb von 6 Monaten


Das LAG Nürberg hat in einem Urteil vom 24.04.2001 – Az: 2 AZR 39/00 - die Gesetzeslage bestätigt, daß es keiner sozialen Auswahl bedarf, wenn ein Mitarbeiter innerhalb der ersten 6 Monate nach der Einstellung entlassen wird. Nach § 1 Absatz 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) muß eine Kündigung u.a. erst dann sozial gerechtfertigt werden können, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung länger als 6 Monate bestanden hat.

Da in letzter Zeit Irritationen durch ein Urteil des BAG aufgekommen waren, in dem eine "Sozialauswahl light" bei aus betrieblichen Gründen veranlaßten Kündigungen auch in Betrieben verlangt wurde, die nicht mehr als 5 Vollzeitmitarbeiter beschäftigen – nach dem eindeutigen Wortlaut des § 23 KSchG kann bei Kündigungen in eben diesen Kleinbetrieben eigentlich grundsätzlich nicht verlangt werden, daß Kündigungen sozial gerechtfertigt werden müssen – erfolgt durch das LAG Nürberg die klare Feststellung, daß "das Urteil des BAG zur sozialen Auswahl bei der Kündigung langjährig Beschäftigter in Kleinbetrieben vom 21.02.2001 – Az. 2 AZR 15/00 – (....) auf die Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate nicht übertragbar (ist)."




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update bs 22.12.10