Abteilung
Arbeits- und Sozialrecht
Urteil-Aktuell
Die Ablehnung von Schichteinsatz kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen

Die beharrliche Ablehnung eines bestimmten Schichteinsatzes kann die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen. Dies kommt einer Arbeitsverweigerung gleich, die der Arbeitgeber nicht hinnehmen muss.

Der Sachverhalt:
Der Kläger war als Kraftfahrer jahrelang mit einem Kollegen in Wechselschicht eingesetzt worden. Über mehrere Monate hatte er ausschließlich in der für ihn attraktiveren Nachtschicht gearbeitet. Als ihn der Vorgesetzte schließlich wieder in der Wechselschicht einsetzten wollte, weigerte sich der Kläger hartnäckig. Er vertrat die Auffassung, dass er nach rund 25 jähriger Tätigkeit bei dem Unternehmen einen Anspruch auf eine Schichteinteilung nach seinen Wünschen habe. Daraufhin wurde er von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt. Die Kündigungsschutzklage hatte keinen Erfolg.

Die Gründe:
Das Verhalten des Klägers stellt eine äußerst beharrliche Arbeitsverweigerung dar. Der Kläger hatte seine Einstellung auch nicht geändert, nachdem er von seinem Arbeitgeber eine zweimonatige Bedenkzeit bekommen hatte. Seine hartnäckige Weigerung, die sich zudem als sehr unkollegial darstellt, rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Dem steht auch nicht entgegen, dass der Kläger bereits seit 25 Jahren bei dem Unternehmen beschäftigt ist.

(ArbG Frankfurt a.M. 4.4.2002, 7 Ca 13 33/01)

(B. Sokolovic - 12.4.02)



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update bs 22.12.10