Abteilung
Arbeits- und Sozialrecht
Urteil-Aktuell
Arbeitgeber muss bei Krankheit höchstens sechs Wochen Lohn zahlen

Ein Arbeitgeber muss einem Mitarbeiter im Krankheitsfall über den gesetzlichen Zeitraum von sechs Wochen hinaus keinen Lohn zahlen. Dies gilt auch, wenn ein Mitarbeiter wegen verschiedener Erkrankungen länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Arbeitnehmers ab, der mehr als sechs Wochen erkrankt und arbeitsunfähig war. Nach der ärztlichen Bescheinigung handelte es sich nicht um eine einzige Erkrankung, sondern im Verlauf der ersten sechs Wochen kam es beim Kläger zu einer neuen Erkrankung. Der Kläger meinte, der Sechs- Wochen-Zeitraum habe mit der neuen Krankheit erneut begonnen, so dass der Arbeitgeber über die gesetzlich vorgesehenen sechs Wochen hinaus zahlen müsse. Das LAG teilte diese Auffassung nicht und machte eine andere Rechnung auf. Die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers verlängert sich nicht, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine andere Erkrankung hinzutritt, sich die Erkrankungen also überschneiden.

(LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.12.2006, 3 Sa 585/06)
(B.Sokolovic)



| Aktuell | Arbeitsrecht | Betriebsrat | Bußgeld | Kombilohn | Kontakt | Musterverträge | Neue Gesetze | Prämien | Riesterrente | Sozialrecht | Spesen | Tarifrecht | Tarifverträge | Urlaub | Urteil-Aktuell | ZEUGNIS |

update bs 22.12.10