Abteilung
Arbeits- und Sozialrecht
Urteil-Aktuell
Arbeitnehmer verweigert Aufhebungsvertrag – Keine Kündigung

Verweigert ein Arbeitnehmer trotz vorheriger Zusage die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag, muss er keine fristlose Kündigung hinnehmen. Die Richter gaben damit in der Berufungsinstanz der Klage eines Sachgebietsleiters gegen einen Landkreis statt.
Zwischen dem Arbeitnehmer und dem Landkreis war es zu erheblichen Spannungen gekommen, nachdem der Sachgebietsleiter einen Vorgesetzten als «großes Arschloch» und «Charakterschwein» bezeichnet hatte. Der Mann stimmte daraufhin mündlich einem Aufhebungsvertrag zu. Später überlegte er sich es jedoch anders, woraufhin der Landkreis fristlos kündigte.
Laut Urteil unterliegt der wirksame Abschluss eines Aufhebungsvertrages grundsätzlich der Vertragsfreiheit jedes Arbeitnehmers. Eine verweigerte Unterschrift sei deshalb keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung und auch kein Kündigungsgrund. Auch wegen der massiven Beleidigung des Vorgesetzten konnte der Abteilungsleiter schließlich nicht mehr entlassen werden. Der Landkreis hatte zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung mittlerweile die gesetzliche Zwei-Wochen-Frist überschritten.

(LAG Hessen, Az. 3 Sa 383/06)
(B.Sokolovic)



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update bs 22.12.10