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Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. |
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| Aus der Industrie |
Das „Aus“ für Kindersitzsysteme mit den Prüfzeichen ECE R 44-01 und 44-02: Integrierte Kindersitze von Mercedes-Benz und VW entsprechen den aktuellen Anforderungen. Vorsicht bei älteren Fangtischen – hier ist ggf. eine Neuanschaffung erforderlich!  
Das ausführliche Rundschreiben unseres Bundesverbandes zu diesem Thema finden Sie hier
Stand 06.05.2008:
Inzwischen hat das Kraftfahrt-Bundesamt Mercedes-Benz schriftlich bestätigt, dass die integrierten Kinderrückhaltesysteme der nachstehend aufgeführten Baureihen in allen Punkten mit Ausnahme der Kennzeichnung den erteilten Genehmigungen E1 03 301 099 und E1 03 301 101 entsprechen und das KBA hat aus diesem Grund keine Bedenken im Hinblick auf die falsche Kennzeichnung und die weitere Benutzung dieser Kinderrückhaltesysteme bei folgenden Fahrzeugen:
A-Klasse W/V168, W/C169 C-Klasse W203, S203 E-Klasse S210, W211, W211G (Erdgas), S211 S-Klasse W220, V220
Die C-Klasse (W202, S202) und die E-Klasse (W210) befinden sich noch in der Prüfung durch das KBA. Nach Abschluss dieser Prüfungen werden wir die Information ebenfalls an die betroffenen Unternehmen weiterreichen.
Die Unbedenklichkeitsbestätigung des KBA finden Sie  hier
Eine weitere Bescheinigung hat uns am 07.05.08 erreicht. Diese betrifft die Baureihen C-Klasse HO und 202 sowie E-Klasse Typ 210 und können Sie hier downloaden
Bitte unbedingt im Fahrzeug mitführen. Parallel werden von Daimler AG schnellstmöglich alle betroffenen Halter angeschrieben und die entsprechenden Unbedenklichkeitsbestätigungen auch auf diesem Wege verbreitet.
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update gz 27.12.10
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