Gesamtverband Verkehrsgewerbe
Niedersachsen e.V.
Aktuell 2006

Ab 1. September 2006
Neues Arbeitszeitrecht für Kraftfahrer!

In Umsetzung der Europäischen Fahrpersonalrichtlinie hat der Gesetzgeber das deutsche Arbeitszeitgesetz geändert und in § 21 a die Arbeitszeitvorschriften für Kraftfahrer neu geregelt. Jeder Arbeitgeber sollte die Regelung dringend im Betrieb umsetzen.

Die wichtigen Punkte der Neuregelung hat der GVN in einem Flyer zusammengefaßt und  allen Mitgliedsbetrieben der Fachvereinigungen Güterkraftverkehr und Entsorgung, Möbelspedition, Spedition und Logistik sowie Omnibus und Touristik Ende vergangener Woche zugeschickt. Den Flyer finden Sie HIER.




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Impressum update Gunther Zimmermann 02.01.08