Gesamtverband Verkehrsgewerbe
Niedersachsen e.V.
Aktuell 2009

Kurzarbeit in Ausbildungsbetrieben
Lösungen für Azubis finden

Wenn in einem Unternehmen Kurzarbeit angeordnet wird, dürfen Auszubildende in der Regel nicht einbezogen werden. Darauf weist der DSLV hin. Der Ausbildungsbetrieb muß alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten. Stehen wegen der verkürzten Arbeitszeit keine Ausbilder für die Auszubildenden zur Verfügung, muß der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Ausbildungszeit sinnvoll zu nutzen. Dazu eignen sich zum Beispiel Schulungsveranstaltungen wie innerbetrieblicher Unterricht oder Prüfungsvorbereitungen. Des Weiteren kann der Ausbildungsplan so umgestellt werden, dass der Einsatz in den von Kurzarbeit betroffenen Abteilungen verschoben und später nachgeholt werden kann. Der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) hat dazu ein  MERKBLATT  herausgegeben.




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Impressum update Gunther Zimmermann 11.01.10