Gesamtverband Verkehrsgewerbe
Niedersachsen e.V.
Beratung

Änderung des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze
Ausweispflicht und sofortige Meldung neuer Mitarbeiter

Ausweispflicht und sofortige Meldung neuer Mitarbeiter zur Sozialversicherung: Mit diesen Vorschriften soll ab 2009 die  Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Kraftverkehrsgewerbe und in anderen Branchen eingedämmt werden. Der Gesetzentwurf wurde am 13.11.2008 vom Bundestag verabschiedet. Eine Beratung im Bundesrat ist für den 19.12.2008 vorgesehen, so daß das Gesetz am 01.01.2009 in Kraft treten könnte.

6-Wochen-Frist fällt weg – ab 2009 wieder Sofortmeldung
Weil die Kontrollbehörden in der Vergangenheit Überprüfungen nur unzureichend vornehmen konnten, da die Anmeldungen neuer Arbeitnehmer nicht bereits zum Beschäftigungsbeginn vorlagen, werden zum 01.01.2009 die Sofortmeldungen zur Eindämmung der illegalen Beschäftigung und der Schwarzarbeit wieder eingeführt.

Angaben auf Sofortmeldung
Personen, die in bestimmten Branchen, u. a. im Transport- und Logistikgewerbe beschäftigt sind, müssen durch den Arbeitgeber ab dem Jahr 2009 bereits am Tag des Beschäftigungsbeginns an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden. Zudem sollen die Einwohnermeldeämter künftig Anschriften direkt an die Rentenversicherung übermitteln.

Die Sofortmeldung muß enthalten: Vorname und Name des Beschäftigten, Tag der Beschäftigungsaufnahme, Versicherungsnummer des Beschäftigten, sofern keine Versicherungsnummer vorhanden ist: erforderliche Angaben zur Vergabe einer Versicherungsnummer (Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift), Betriebsnummer des Arbeitgebers.

Für die Sofortmeldung ist der neue Abgabegrund „20“ vorgesehen. Zu den Branchen, für die eine Sofortmeldung ab dem 01.01.2009 erforderlich ist, gehören u. a.. das Personenbeförderungsgewerbe und das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe.

Ab 2009 Ausweis statt Sozialversicherungsausweis
Ab 2009 entfällt Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises zugunsten der Mitführungspflicht von Ausweispapieren. Die Überprüfungen der Arbeitnehmer durch die Kontrollbehörden vor Ort blieben in jüngster Vergangenheit meist ohne Erfolg, weil die angetroffenen Personen nicht eindeutig identifiziert werden konnten. Der Sozialversicherungsausweis erwies sich als nicht hinreichend fälschungssicher.

In mehreren Branchen – darunter auch Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe - besteht noch bis 31.12.2008 die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises. Ab dem 01.01.2009 muß von den Beschäftigten der genannten Branchen nicht mehr der Sozialversicherungsausweis mitgeführt werden. Stattdessen müssen die Beschäftigten Ausweispapiere mitführen, die sich zur schnellen und zweifelsfreien Identifikation eignen. Dies sind: Personalausweis, Pass oder Ausweis-/Passersatz.

Arbeitgeber muß belehren
Arbeitgeber sind ab 2009 verpflichtet, jeden Arbeitnehmer, der von der Mitführungs- und Vorlagepflicht der Ausweispapiere betroffen ist, einmalig über die Pflicht nachweislich und schriftlich zu belehren. Für die gesamte Dauer der Dienstleistungen oder Werkleistungen muß der Hinweis bzw. die Belehrung aufbewahrt werden. Bei Prüfungen muß die schriftliche Belehrung auf Verlangen vorgelegt werden.

Mit verstärkten Kontrollen durch die "Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung" ist zu rechnen. Auch wenn der Gesetzentwurf den Bundesrat noch nicht passiert hat bitten wir um Beachtung.



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Impressum update Gunther Zimmermann 25.03.09