Förderprogramme (De-Minimis) zur Harmonisierung Förderrichlinie veröffentlicht – in Kürze Anträge stellen
Seit langem wurde auf Bundesebene diskutiert, in welcher Form abschließend Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen gegenüber ausländischen Transportunternehmen mittels des bereits 2003 zugesagten und seit Mauteinführung 2005 überfälligen 600-Milllionen-Euro-Paketes praktisch umgesetzt werden können.
Bestandteil des Paketes, das jährlich 600 Mio. Euro umfasst, ist seit 2007 die dauerhafte  Senkung der LKW-Kraftfahrzeugsteuer sowie zurzeit noch die KFW-Förderung der Beschaffung von EEV- (statt bisher Euro V-) Fahrzeugen. Im Rahmen des viel diskutierten Konjunkturprogramms II soll die Summe 2009 und 2010 um jeweils 50 Mio. Euro aufgestockt werden.
Das Bundesverkehrsministerium hat die lange erwarteten beiden Förderrichtlinien „Sicherheit und Umwelt“ sowie „Aus- und Weiterbildung“ unterschrieben. Jedes Jahr werden den deutschen Haltern mautpflichtiger Fahrzeuge ab 12t Gesamtgewicht über ca. 400 Mio. Euro Fördermittel für die unterschiedlichsten Zwecke zur Verfügung stehen. Die amtliche Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist am heutigen Freitag (20.02.2009) erfolgt.
Das für die Antragstellung zuständige Bundesamt für Güterverkehr wird die Richtlinien, Merkblätter und Antragsformulare voraussichtlich Anfang der nächsten Woche auf der Homepage www.bag.bund.de zum Download bereitstellen. Erst danach ist es möglich, erste Anträge zu stellen. Maßnahmen, Verträge usw. die vor Antragstellung bereits begonnen oder abgeschlossen wurden, werden nicht gefördert! Die Frist für alle Anträge in 2009 ist der 15. Mai, in den Folgejahren jeweils Ende März.
Nachfolgend eine Kurzdarstellung der Förderprogramme:
Im Rahmen des Paketes „Sicherheit und Umwelt“ (De-Minimis-Beihilfen) können Halter mautpflichtiger Motorfahrzeuge Zuwendungen erhalten für
-fahrzeugbezogene Maßnahmen (max. Euro 2.000,00) -personenbezogene Maßnahmen (max. Euro 800,00) oder -Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (max. Euro 1.400,00)
Der Förderhöchstbetrag je Unternehmen ist begrenzt auf Euro 600,00 je mautpflichtigen Motorfahrzeug, insgesamt auf max. Euro 33.000,00 je Betrieb/Jahr. Ein Betrieb mit 10 mautpflichtigen Fahrzeugen kann daher z. B. max. Euro 6.000,00 aus diesem Programm erhalten. Die umfangreiche Palette der förderfähigen Maßnahmen bis hin zu Ad Blue, Ladungssicherungsmitteln, Nachrüstung Partikelfilter usw. usw. garantiert eigentlich, dass alle Unternehmen mit mautpflichtigen Motorfahrzeugen in den Genuss entsprechender Fördermittel kommen können.
Das Förderpaket „Aus- und Weiterbildung“ sieht erhebliche Fördermittel vor für
-Berufskraftfahrer-Ausbildung (Auszubildende) -Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten
Es wird bei beiden Programmen keine Windhundverfahren geben. Jeder Antrag wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, ggf. anteilig, berücksichtigt.
Infos bei Ihrem GVN Im Rahmen regionaler Veranstaltungen wird der GVN seine Mitglieder im Detail informieren. Die erste Veranstaltung wird im Rahmen der Bezirksversammlung der Bezirke Oldenburg/Ostfriesland am 10. März 2009 in Westerstede stattfinden. Die weiteren Termine werden wir Ihnen in Kürze bekannt geben. Die im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinien können GVN-Mitglieder  HIER downloaden.
Wir weisen an dieser Stelle bereits darauf hin, dass auch die Gewerbeorganisationen – in Niedersachsen die Strassenverkehrs-Genossenschaft Niedersachsen/Sachsen-Anhalt (SVG) und das Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen (BVN) alle interessierten Unternehmen bei Auswahl und Antragstellung umfassend unterstützen werden.
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Impressum update Gunther Zimmermann 25.03.09
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