Bundestag verabschiedet „Kurzarbeitergeld plus“
Der Bundestag hat am 19.06.2009 durch das SGB-IV-Änderungsgesetz weitere Verbesserungen zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Danach erstattet die Bundesagentur für Arbeit den Unternehmen ab dem 7. Monat Kurzarbeit die gesamten Sozialversicherungsbeiträge. Die Sozialabgabenbefreiung gilt nicht nur für den Betrieb, in dem die Beschäftigten schon seit 6 Monaten kurz gearbeitet haben, sondern für sämtliche Betriebe des Arbeitgebers. Über das SGB-IV-Änderungsgesetz muss noch der Bundesrat entscheiden, welches im Rahmen einer Sitzung (voraussichtlich) Anfang Juli 2009 geschehen wird. Das Inkrafttreten des vorgenannten Änderungsgesetzes ist rückwirkend für den 01. Juli 2009 vorgesehen. Eine detaillierte Darstellung finden Sie  HIER
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Impressum update Gunther Zimmermann 14.07.09
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