Zuwendungsbescheide mit Vorabzahlung
Nachdem mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 23. Juni entsprechend einer Zusage an den Verband die vorzeitige Auszahlung von 50 % der bewilligten De-Minimis-Fördermittel möglich gemacht worden ist, erläßt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in Köln jetzt in verstärkter Anzahl Zuwendungsbescheide, die alle einen Hinweis auf die sofort anstehende Auszahlung des halben bewilligten Betrages auf das im Antrag genannte Konto enthalten.
Einen in dieser Woche bei einem Antragsteller eingegangenen Zuwendungsbescheid haben wir neutralisiert und mit einigen Anmerkungen und Markierungen versehen. Diesen können Sie  HIER  downloaden.
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Impressum update Gunther Zimmermann 12.08.09
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