OVG Münster bestätigt GVN-Kritik am Mautabrechnungsverfahren Mautabrechnungssystem von TollCollect mängelbehaftet
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat jetzt in zwei Verfahren die Berechnung der Maut beanstandet und bestätigt damit die bereits im Jahr 2004 vom Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) geäußerte Kritik am Verfahren zur Berechnung der Lkw-Maut.
„TollCollect mißt mit zweierlei Maß“, kritisiert GVN-Geschäftsführer Gerhard Ibrügger. Wenn es um kleine Fehler seitens der Fahrer gehe, z. B. bei der Bedienung der Mautgeräte, würden selbst Mautbeträge von wenigen Cent eingetrieben und die Fahrer mit mindestens 75 Euro Bußgeld belegt. Die gleiche Korrektheit erwarte TollCollect offensichtlich von sich selbst nicht. Jeder Bürger und Unternehmer habe Anspruch auf richtige Berechnung seiner Gebühren- und Steuerschuld. Für den Autobahnnutzer seien die Berechnungen und Einzelfahrtennachweise in keinster Weise nachvollziehbar.
An einem konkreten Abrechnungsbeispiel aus April/Mai 2009 mit 503 Fahrten hat der GVN Mautabrechnungen von TollCollect überprüft, in mehr als 55 Prozent waren die Abrechnungen fehlerhaft. Falsch ist auch die Behauptung, wonach sich die Fehler insgesamt ausgleichen, in 41 % der Fälle wurde zuviel Maut berechnet und nur in 14,5 % zu wenig. Nach Schätzungen des GVN kassiert TollCollect so jährlich Millionenbeträge zuviel. Hintergrund der Differenzen ist nach GVN-Recherchen, daß TollCollect die Lkw-Maut nicht durch Multiplikationen der gefahrenen Kilometer mit dem Mautsatz berechnet, sondern bezogen auf einzelne Streckenabschnitte. Die jeweiligen Teilbeträge werden gerundet und anschließend zu einem Gesamtbetrag addiert.
Auch wenn es in der weit überwiegenden Zahl der Fälle nur zu geringen Rückerstattungen reichen dürfte, könnten die Unternehmer das Urteil des OVG Münster zum Anlaß nehmen, allen Mautabrechnungen zu widersprechen, unterstreicht GVN-Geschäftsführer Ibrügger. Der GVN fordere, daß den Unternehmen die zuviel gezahlte Maut umgehend zurückerstattet und künftig korrekt auf Basis des Mautgesetzes abgerechnet werde.
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