Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstes geplant CDU/FDP-Landesregierung will Qualitätsforderung an Personal und Fahrzeuge streichen
Wenn der von der niedersächsischen CDU/FDP-Landesregierung beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes so durch das Landesparlament geht, werden künftig in Niedersachsen an Krankentransporte geringere Qualitätsstandards gestellt als bisher. Dies haben die im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) und dem Landesverband Private Rettungsdienste Nord (LPR Nord) organisierten privaten Rettungsdienst- und Krankentransportunternehmen auf einer Pressekonferenz am 27. Juni 2007 in Hannover deutlich gemacht.
Bisher regelt das alte Niedersächsische Rettungsdienstgesetz für den qualifizierten Krankentransport, daß diese Fahrzeuge mit mindestens zwei Personen mit entsprechender Ausbildung als Rettungsassistent oder aber Rettungssanitäter besetzt sein müssen. Genau diese Vorschrift soll nach dem Willen der niedersächsischen Landesregierung künftig nicht mehr für alle Krankentransportdienste verbindlich gelten. Betroffen davon wären in erster Linie die Patienten.
Dies belegte der LPR Nord-Vorsitzende Günter Hille am Beispiel eines ambulanten Herzkatheterpatienten. Bei der Rückfahrt könne es z. B. zum Aufbrechen der Wunde und zu einer Blutung mit möglicherweise lebensgefährlichen Folgen für den Betroffenen kommen. Der Patient müsse den Blutverlust gar nicht bemerken. Heute erkenne der fachlich qualifizierte Rettungssanitäter sofort den Handlungsbedarf. Wenn künftig nach dem Willen der niedersächsischen Landesregierung keine fachliche Begleitung mehr erforderlich sei, bliebe der Patient sich selbst überlassen.
„Wenn die CDU/FDP-Landesregierung dieses Rettungsdienstgesetz so durch den Landtag boxt, stellt sie die erreichte Qualität des Krankentransports in Niedersachsen zur Disposition“, macht der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN), Bernward Franzky, die Verantwortlichkeiten klar. Die seitens der Landesregierung an den GVN ausgesprochene Empfehlung, daß die Krankentransportdienste doch selbst für einheitliche Standards auf hohem Niveau sorgen sollten, sei völlig realitätsfern. Die Krankenkassen würden alle Möglichkeiten nutzen, Einsparungen im Bereich der Krankentransporte zu erzielen.
„Wir haben nur wenige Möglichkeiten zu sparen. Entweder es erfolgt eine Reduzierung der Besatzung auf eine Person und es wird niedriger qualifiziertes Personal eingesetzt oder aber wir verlangen von unseren qualifizierten Mitarbeitern, für weniger Geld zu arbeiten“, erläuterte Günter Hille. Die Alternative sei die Insolvenz. Spätestens beim ersten Krankentransport mit einer Panne werde man der Landesregierung ihre eigenen Versäumnisse vorhalten. Auf Unkenntnis könne sie sich nicht berufen.
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